Texte intégral
ArbG Augsburg 1. Kammer — 2025-01-07 — 1 Ca 549/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-01-07
Aktenzeichen: 1 Ca 549/24
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
Die Parteien schließen auf dringendes Anraten des Gerichts folgenden Vergleich:
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Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund ordentlicher krankheitsbedingter Arbeitgeberkündigung vom 26.08.2024 fristgemäß zum 30.09.2024 geendet hat.
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Die Beklagte zahlt an den Kläger als Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes entsprechend §§ 9, 10 KSchG 8.000,00 € brutto.
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Die Beklagte verpflichtet sich, dem Kläger ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis mit der Gesamtbewertung „gut“ und der entsprechenden Dankes-, Bedauerns- und Gute-Wünsche-Formel auszustellen und zu übersenden.
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Die Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger 8.536,70 € brutto Urlaubs- und Überstundenabgeltung zu bezahlen.
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Mit Erfüllung dieses Vergleichs bestehen aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung keine finanziellen Ansprüche mehr.
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Damit ist der Rechtsstreit erledigt.
Beschluss:
Der Gegenstandswert wird auf 8.943,75 € und der überschießende Vergleichswert auf 12.017,95 € festgesetzt.
Grund: qualifiziertes Zeugnis ein Bruttomonatsgehalt, finanzielle Abgeltungsklausel 500,00 € und Ziffer 4 des Vergleichs 8.536,70 €.
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Gerichtlicher Vergleich über Beendigung eines Arbeitsverhältnisses