Texte intégral
VGH München 15. Senat — 2025-09-19 — 15 ZB 25.792 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-09-19
Aktenzeichen: 15 ZB 25.792
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
I. Die Berufung wird zugelassen, weil die Rechtssache besondere rechtliche Schwierigkeiten aufweist (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO). Im Berufungsverfahren wird insbesondere zu klären sein, welche Regelung(en) der Bescheid vom 8. Oktober 2020 tatsächlich trifft sowie ob und ggf. in welchem Umfang während des laufenden Widerspruchsverfahrens Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
II. Der Streitwert wird vorläufig auf 14.572,96 Euro festgesetzt.
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Zulassung der Berufung – Streitwertfestlegung