Texte intégral
OLG Bamberg 3. Zivilsenat — 2025-11-24 — 3 U 35/25 e — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-11-24
Aktenzeichen: 3 U 35/25 e
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
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Die Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
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Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 15.000,00 € festgesetzt.
Gründe
1 Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.
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Berufungsrücknahme, Entscheidung, Oberlandesgericht, Vorsitzender Richter, Zurücknahme, Berufungsverfahren, Prozessbeendigung