Texte intégral
AG Bamberg Grundbuchamt — 2025-11-03 — 2 K 43/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-11-03
Aktenzeichen: 2 K 43/24
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
Der Akteneinsichtsuchenden wird aufgrund Ihres Antrages vom 14.10.2025 Akteneinsicht in die gewünschten Dokumente (soweit vorhanden) - jedoch ohne die persönlichen Daten der Parteien - gewährt.
Die Dokumente sind -wie im Ordner „Bietinteressenten“ vorbereitet- über das Justizportal zur Verfügung zu stellen.
Gründe
1 Bei der Akteneinsicht gem. § 42 ZVG sind nach hiesiger Ansicht Daten, die dem Schutz der Persönlichkeit unterliegen, die auf Lebensumstände der Parteien Rückschlüsse ziehen lassen, sowie für Bietinteressenten irrelevante Daten -insbesondere gelöschte Rechte -, zu schwärzen.
Leitsatz
Bei der Akteneinsicht gem. § 42 ZVG sind Daten, die dem Schutz der Persönlichkeit unterliegen, die auf Lebensumstände der Parteien Rückschlüsse ziehen lassen, sowie für Bietinteressenten irrelevante Daten -insbesondere gelöschte Rechte -, zu schwärzen. (Rn. 1) (redaktioneller Leitsatz)
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Schwärzung von Daten bei Akteneinsicht nach § 42 ZVG