Texte intégral
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin — 140/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-26
Aktenzeichen: 140/07
ECLI: ECLI:DE:VERFGBE:2008:0226.140.07.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Rechtskraft: ja
Gründe
1 Nachdem die Beschwerdeführerin mit Schreiben von 20. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat, ist das Verfahren
einzustellen.
2 Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 33, 34 VerfGHG.
3 Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof abgeschlossen.
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