Texte intégral
VG Berlin 4. Kammer — 4 K 712.13 V — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-27
Aktenzeichen: 4 K 712.13 V
ECLI: ECLI:DE:VGBE:2014:0327.4K712.13V.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: Art 47 EUGrdRCh, Art 32 EGV 810/2009, § 6 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 154 Abs 1 VwGO
Orientierungssatz
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Visa können für geplante Aufenthalte von bis zu drei Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Tag der ersten Einreise an erteilt werden.(Rn.17)
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Die Behörden eines Mitgliedstaats dürfen einem Antragsteller nur dann ein einheitliches Visum verweigern, wenn ihm einer der in diesen Bestimmungen aufgezählten Gründe für die Verweigerung des Visums entgegengehalten werden kann.(Rn.19)
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Ein Anspruch auf Erteilung eines Schengen-Visums setzt voraus, dass die Behörde ein solches Visum erteilen will.(Rn.23)