Texte intégral
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 12. Senat — OVG 12 A 1.14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-23
Aktenzeichen: OVG 12 A 1.14
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2015:0423.OVG12A1.14.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 75 Abs 1 S 1 VwVfG, § 78 VwVfG, § 18 AEG, § 2 Abs 1 BEVVG, § 3 Abs 1 Nr 1 BEVVG ... mehr
Orientierungssatz
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Hinsichtlich jeder einzelnen Maßnahme an anderen Anlagen ist zu entscheiden, ob sie ein eigenständiges Planungskonzept erfordert und ob sie auch darüber hinaus als notwendige Folgemaßnahme einzuordnen ist. (Rn.40)
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Das setzt aber voraus, dass eine jeweils eigenständige Beurteilung der einzelnen Maßnahmen sinnvollerweise möglich ist.(Rn.40)
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Dies ist nicht der Fall, wenn sämtliche geplanten Veränderungen der Straßenführungen voneinander abhängen.(Rn.40)
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Die Kompetenzverlagerung nach § 75 Abs 1 S 1 VwVfG ermöglicht unter Umständen auch eine Planung ohne oder gegen den Willen des originär zuständigen Planungsträgers.(Rn.44)