Texte intégral
VG Berlin 7. Kammer — 7 L 97.16 V — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-03-10
Aktenzeichen: 7 L 97.16 V
ECLI: ECLI:DE:VGBE:2016:0310.7L97.16V.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 6 Abs 3 AufenthG, § 19a AufenthG, § 29 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 30 Abs 1 AufenthG, § 32 AufenthG ... mehr
Orientierungssatz
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Die Erteilung eines nationalen Visums zum Nachzug zu einem ausländischen Angehörigen setzt voraus, dass jener im Besitz eines Aufenthaltstitels ist.(Rn.7)
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Eine Blaue Karte EU und ein auf deren Grundlage erteilter Familienaufenthaltstitel erlöschen auch dann, wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund ausreist.(Rn.9)