Texte intégral
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 4. Senat — OVG 4 B 29.12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-14
Aktenzeichen: OVG 4 B 29.12
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2016:1214.OVG4B29.12.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: Art 33 Abs 5 GG, BesG BE
Orientierungssatz
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Es lässt sich nicht feststellen, dass die Besoldung eines Feuerwehrbeamten des Landes Berlin in den Jahren 2008 bis 2015 in einer gegen Art 33 Abs 5 GG verstoßenden Weise verfassungswidrig zu niedrig bemessen ist.(Rn.30)
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Es liegen keine ausreichenden Indizien dafür vor, dass ein Verstoß gegen den absoluten Schutz des Alimentationsprinzips vorliegt.(Rn.40)
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Die Besoldung ist auch nicht evident unangemessen.(Rn.55)
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Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Besoldungskürzung wurden eingehalten.(Rn.144)
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Die prozeduralen Erfordernisse des Alimentationsprinzips wurden nicht verletzt.(Rn.145)