Texte intégral
VG Berlin 28. Kammer — 28 L 628.17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-10-11
Aktenzeichen: 28 L 628.17
ECLI: ECLI:DE:VGBE:2017:1011.VG28L628.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: Art 33 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 VwGO
Orientierungssatz
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Bei der Bestimmung des Anforderungsprofils ist der Dienstherr an die gesetzlichen Vorgaben gebunden und, soweit eine Dienstpostenvergabe in Rede steht, auch zur Einhaltung des Grundsatzes der Bestenauswahl verpflichtet.(Rn.25)
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Die an Art. 33 Abs. 2 GG zu messende Auswahlentscheidung darf grundsätzlich nicht anhand der Anforderungen eines konkreten Dienstpostens erfolgen.(Rn.31)
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Dass ein Beamter, der die entsprechenden laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, sich das erforderliche tiefe Verständnis des Zusammenwirkens der verschiedenen Rechtsvorschriften nicht verschaffen könnte, ist nicht ersichtlich.(Rn.41)