Texte intégral
AG Tempelhof-Kreuzberg — 21 C 117/17 — Entscheidung
Entscheidungsdatum: 2018-05-15
Aktenzeichen: 21 C 117/17
ECLI: ECLI:DE:AGBETK:2018:0515.21C117.17.00
Dokumenttyp: Entscheidung
Orientierungssatz
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Eine vom Vormieter übernommene Küchenzeile inklusive Spüle kann bei der Bemessung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht berücksichtigt werden.(Rn.25)
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Es ist wohnwertmindernd zu berücksichtigen, dass eine Wohnung ausweislich des Mietvertrags ohne Kellerraum vermietet wird. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter dem Mieter freiwillig einen Kellerraum zur Verfügung stellt.(Rn.30)