Texte intégral
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 10. Senat — OVG 10 S 73/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-04-27
Aktenzeichen: OVG 10 S 73/20
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2021:0427.OVG10S73.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 212a Abs 1 BauGB, § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 31 Abs 2 BauGB ... mehr
Orientierungssatz
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Das allgemeine Bauplanungsrecht soll und kann keinen „Milieuschutz“ gewährleisten.(Rn.24)
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Vielmehr sind Wohnimmissionen auch in solchen Wohngebieten hinzunehmen, die durch eine andere homogene Wohnbevölkerung geprägt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 – C 13/94 – juris Rn. 72).(Rn.24)
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Die Lösung sozialer Konflikte, die im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen entstehen können, gehört nicht zu den Aufgaben des öffentlichen Baurechts (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 19. Juli 2019 – 10 A 1802/18 – juris Os. 2 und Rn. 22).(Rn.24)