Texte intégral
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 12. Senat — OVG 12 N 270/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-11-22
Aktenzeichen: OVG 12 N 270/21
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2022:1122.OVG12N270.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Zur Reichweite des Ausschlussgrundes gemäß § 4 Abs 3 Nr 4 VIG bei einer Vielzahl von Einzelanträgen infolge einer hierfür auf einer Online-Plattform bereitgestellten Antragstellungsmöglichkeit. (Rn.7)
Orientierungssatz
Die Frage, ob der Ausschlussgrund des VIG § 4 Abs 3 Nr 4, wonach der Informationsantrag abgelehnt werden soll, soweit durch die Bearbeitung des Antrags die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt würde, auch dann erfüllt ist, wenn zwar nicht der einzelne konkrete Informationsantrag zu einer solchen Beeinträchtigung führt, wohl aber die Vielzahl im Rahmen einer „Kampagne“ gestellter Anträge, ist zu verneinen.(Rn.7)