Texte intégral
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 10. Senat — OVG 10 S 19/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-07-29
Aktenzeichen: OVG 10 S 19/24
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2024:0729.OVG10S19.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: Art 33 Abs 2 GG, § 42 BLV, LAP-gehDAAV, LAP-gehDAAV 2004
Orientierungssatz
- Für die Auswahl zu einer Qualifizierungsmaßnahme für den gehobenen Auswärtigen Dienst (Quereinstieg) sind die dienstlichen Beurteilungen aus den Herkunftsbehörden nicht maßgeblich. (Rn.10)
- Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Auswärtige Amt bei der Auswahlentscheidung auf die Ergebnisse eines strukturierten Auswahlverfahrens abstellt. (Rn.14)
- Die Auswahlentscheidung des Auswärtigen Amtes ist gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar. (Rn.15)
- Die Dokumentation des Auswahlverfahrens erfordert keine detaillierte Niederschrift, insbesondere kein Wortlautprotokoll der Gespräche. (Rn.18)