Texte intégral
AG Schöneberg — 85 F 1024/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-11-23
Aktenzeichen: 85 F 1024/22
ECLI: ECLI:DE:AGBESB:2022:1123.85F1024.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
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Die Kindesmutter händigt dem Kindesvater nochmals den letzten Bericht des S. d. C. aus.
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Die Kindeseltern nehmen den halbjährlichen SPZ-Termin in der C. weiterhin gemeinsam wahr.
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In Ergänzung des Beschlusses des Amtsgerichts Schöneberg vom 04.12.2020 zu 85 F 85/20; 85 F 181/20 wird das Auskunftsverfahren wie folgt geregelt:
Die Kindesmutter lässt dem Kindesvater einmal im Monat (jeweils zum 15. des Monats) eine E-Mail zukommen, zu den aktuellen Entwicklungen im gesundheitlichen Bereich betreffend Rosalie.
Der Bericht gliedert sich hierbei wie folgt:
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Therapien (Istzustand, wie oft findet die Therapie statt, ggf. Ergebnis)
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Ggf. neue Therapien
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Arzttermine und die daraus resultierende jeweilige Therapie (Datum, Ergebnis, Diagnose) unter Übersendung einer Kopie der jeweiligen ärztlichen Überweisung
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Sollte es sich um eine U-Untersuchung handeln, wird die Kindesmutter dem Kindesvater die entsprechende Kopie aus dem U-Heft zukommen lassen.
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Kita
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Der Wert des Verfahrens wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.
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Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Gründe
1 Es wird vollinhaltlich auf den Anhörungsvermerk vom 04.10.2022 Bezug genommen, sowie auf die Schreiben der Kindeselternvertreter vom 21.10.2022 und 14.11.2022.
2 Die Kindesmutter ist der Auskunftsverpflichtung bereits erstmals am 14.10.2022 nachgekommen.
3 Die Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 81 Abs. 1 Satz 1 und 3 FamFG, 42 Abs. 3 FamGKG.
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