Texte intégral
OLG Brandenburg 3. Zivilsenat — 2020-05-28 — 3 U 24/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-05-28
Aktenzeichen: 3 U 24/19
ECLI: ECLI:DE:OLGBB:2020:0528.3U24.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
Der Senatsbeschluss vom 12.05.2020 wird wegen eines offenkundigen Schreibversehens gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass Satz 2 der dadurch abgeänderten Kostenentscheidung wie folgt neu gefasst wird:
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 zweiter Instanz haben diese und die Klägerin jeweils zur Hälfte zu tragen.