Texte intégral
FG Hamburg 4. Senat — 4 K 54/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-27
Aktenzeichen: 4 K 54/12
ECLI: ECLI:DE:FGHH:2012:0827.4K54.12.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 57 BranntwMonG, § 116 BrennO, § 119 BrennO, Art 12 Abs 1 GG, Art 22 Abs 4 EWGRL 83/92
Leitsatz
Zum Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Abfindungsbrennerei im Bezirk der seinerzeitigen Oberfinanzdirektion Kiel
Orientierungssatz
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Ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung einer Abfindungsbrennerei besteht nicht, wenn eine freie Grenzzahl i.S. des § 119 BrennO im Bezirk der ehemaligen OFD Kiel nicht existiert. Das gilt auch dann wenn die Grenzzahl Null beträgt(Rn.19)
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Die Versagung der Genehmigung einer Abfindungsbrennerei verstößt nicht gegen Unionsrecht(Rn.29)
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Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: VII B 174/12).