Texte intégral
LG Hamburg 24. Zivilkammer — 324 O 96/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-12
Aktenzeichen: 324 O 96/16
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2016:0412.324O96.16.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
- Den Antragsgegnern wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,--, und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,--; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre)
untersagt,
das Filmmaterial, welches mit einer versteckten Kamera in den Räumlichkeiten der von der Antragstellerin betriebenen Klinik aufgenommen wurde, erneut - wie in der Sendung „T. W.-R. U.“, Folge „katastrophale Missstände in deutschen Krankenhäusern! vom ...2016 geschehen - zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen.
-
Die Antragsgegnerinnen haben die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte zu tragen.
-
Der Streitwert wird auf 80.000,00 € festgesetzt.