Texte intégral
FG Hamburg 2. Senat — 2 K 84/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-30
Aktenzeichen: 2 K 84/16
ECLI: ECLI:DE:FGHH:2016:0830.2K84.16.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 122 Abs 1 AO, § 355 Abs 1 AO, § 23 Abs 1 S 1 Nr 4 EStG 2002, EStG VZ 2006
Leitsatz
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Ein Bekanntgabemangel, der in der Übersendung eines Steuerbescheids an den Steuerpflichtigen unter Nichtbeachtung einer Bekanntgabevollmacht eines Steuerberaters liegt, wird durch die Weiterleitung des Steuerbescheids an den Bevollmächtigten geheilt (Rn.28)
(Rn.30)
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Verfällt eine Option automatisch mit dem Überschreiten einer bestimmten Kursschwelle durch den zugrunde liegenden Basiswert (Knock-out-Option), ist der Tatbestand des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG a. F. nicht erfüllt. Die neuere Rechtsprechung des BFH trägt den veränderten Grundstrukturen nach Einführung der Abgeltungssteuer Rechnung und ist auf die alte Rechtslage nicht übertragbar (Rn.35)
(Rn.36)
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Orientierungssatz
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Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: IX B 112/16).
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Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen (BFH-Beschluss vom 8.2.2017 IX B 112/16, nicht dokumentiert).