Texte intégral
ArbG Hamburg — 9 Ca 339/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-12-13
Aktenzeichen: 9 Ca 339/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGHH:2022:1213.9CA339.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
Die nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 11.08.2022 von der klagenden Partei an die Beklagte zu erstattenden Kosten dritter Instanz werden auf
€ 406,50
(in Buchstaben: vierhundertsechs 50/100)
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 22.08.2022 festgesetzt.
Gründe
1 Die Gebühren und Auslagen sind in der Höhe und dem Grunde nach gemäß der Kostennote vom 22.08.2022 richtig berechnet und damit erstattungspflichtig.