Texte intégral
LG Hamburg 15. Zivilkammer — 315 O 141/23 — Versäumnisurteil
Entscheidungsdatum: 2024-02-26
Aktenzeichen: 315 O 141/23
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2024:0226.315O141.23.00
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Tenor
- Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von EUR 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen ,
sich im geschäftlichen Verkehr gegenüber seinen Kundinnen/Kunden vor Erhebung einer Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg bzw. im vorangehenden Widerspruchsverfahren als Berater über Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens für ihren Fall zur Verfügung zu stellen.
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Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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[Beschluss] Der Streitwert wird endgültig auf 30.000,00 € festgesetzt.