Texte intégral
SG Kassel 11. Kammer — S-11/AL-1771/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-11-26
Aktenzeichen: S-11/AL-1771/02
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
Der Tatbestand auf Seite 2 des Gerichtsbescheides vom 5. November 2003 wird gemäß § 139 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz ergänzt:
Die Beklagte bewilligte dem Kläger zunächst nach Ablauf einer Sperrzeit von 12 Wochen ab 24.12.1997 Arbeitslosengeld. Nach Aufhebung der Sperrzeit wurde dem Kläger vom 01.10.1997 bis 23.12.1997 Arbeitslosengeld nachgezahlt.
Dieser Beschluss ist gemäß § 139 Abs. 2 S. 2 Sozialgerichtsgesetz unanfechtbar:
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