Texte intégral
LG Aurich — 2000-07-03 — 2 T 272/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-07-03
Aktenzeichen: 2 T 272/00
ECLI: [keine Angabe]
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2000, 42062
Tenor
Tenor: Die Gegenvorstellung des Beklagten gegen den Beschluß der Kammer vom 05.06.2000 wird zurückgewiesen.
Gründe
GründeFür die Beurteilung der Erfolgsaussichten nach § 114 ZPO ist der mutmaßliche Verlauf eines streitigen Verfahrens maßgeblich und nicht der Inhalt eines unter gegenseitigem Nachgeben geschlossenen Vergleichs.