Texte intégral
OLG Celle — 2013-01-24 — 1 Ws 481/12 (StrVollz) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-24
Aktenzeichen: 1 Ws 481/12 (StrVollz)
ECLI: ECLI:DE:OLGCE:2013:0124.1WS481.12STRVOLLZ.0A
Dokumenttyp: Urteil
Referenz: WKRS 2013, 10734
verkuendung
In der Strafvollzugssache
des H. R. - S. ,
geboren am xxxxxx 1947 in A.,
zurzeit JVA H.,
- Antragstellers und Beschwerdeführers -
gegen die Justizvollzugsanstalt H.,
vertreten durch den Anstaltsleiter,
- Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin -
wegen Anlegung eines verzinslichen Postsparbuchs u. a.
hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer 20 des Landgerichts Hannover vom 5. November 2012 nach Beteiligung des Zentralen juristischen Dienstes für den niedersächsischen Justizvollzug durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht xxxxxx, den Richter am Oberlandesgericht xxxxxx und den Richter am Oberlandesgericht xxxxxx am 24. Januar 2013
beschlossen:
Tenor
Tenor: Die Rechtsbeschwerde wird hinsichtlich des Antrages auf kostenfreie Einrichtung eines Postsparbuchs als unbegründet, im Übrigen als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf bis zu 300 € festgesetzt.
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