Texte intégral
LG Verden — 2011-03-29 — 1 Qs 35/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-29
Aktenzeichen: 1 Qs 35/11
ECLI: ECLI:DE:LGVERDN:2011:0329.1QS35.11.0A
Dokumenttyp: Urteil
Referenz: WKRS 2011, 13228
verkuendung
In dem Strafverfahren
...
hat die 1. große Strafkammer des Landgerichts in Verden
durch
den Vorsitzenden Richter am Landgericht,
Richter am Landgericht und Richterin
am 29. März 2011
beschlossen :
Tenor
Tenor: Auf die Beschwerde des Angeklagten zu 1. vom 6. Dezember 2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts Nienburg (Weser) vom 30. November 2010 aufgehoben.
Dem Angeklagten zu 1. wird Rechtsanwalt F., als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Auf die Beschwerde der Angeklagten zu 2. vom 7. Dezember 2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts Nienburg (Weser) vom 6. Dezember 2010 aufgehoben.
Der Angeklagten zu 2. wird Rechtsanwalt H. als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der diesbezüglichen notwendigen Auslagen der Angeklagten trägt die Landeskasse (§ 467 Abs.1 StPO analog).
Die Entscheidungen unterliegen keiner weiteren Anfechtung (§ 310 Abs.2 StPO).
Hinweis:Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.