Texte intégral
LG Braunschweig — 2005-05-03 — 1 O 3125/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-05-03
Aktenzeichen: 1 O 3125/04
ECLI: ECLI:DE:LGBRAUN:2005:0503.1O3125.04.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2005, 29298
verkuendung
In dem Rechtsstreit
hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts ...
am 03.05.2005
durch
die Richterin am Landgericht ... als Einzelrichterin
beschlossen :
Tenor
Tenor: Es wird gem. § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt, dass die Prozessparteien durch ihre übereinstimmenden Erklärungen mit Schriftsätzen vom 18.04.2005 und 02.05.2005 folgenden Vergleich geschlossen haben und der Prozess damit beendet ist:
- 1.) Der Beklagte zahlt an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.977,00 EUR.
- 2.)Mit Zahlung des Betrages zu Ziffer 1. sind alle gegenseitigen Ansprüche der Parteien aus dem vorliegenden Rechtsstreit erledigt.
- 3.)Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Vergleiches werden gegeneinander aufgehoben.
unterschrift unterschrift_first
Schärfchen
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