Texte intégral
LG Hannover — 2022-08-16 — 20 O 2/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-08-16
Aktenzeichen: 20 O 2/20
ECLI: ECLI:DE:LGHANNO:2022:0816.20O2.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2022, 70158
verkuendung
In dem Rechtsstreit
- XXX
- XXX
- XXX
- XXX
- XXX
- XXX
- XXX
- Kläger -
Prozessbevollmächtigte zu 1., 2., 3., 4., 5., 6. und 7.:
XXX
gegen
- XXX
- XXX
- XXX
- XXX
- Beklagte -
Prozessbevollmächtigter zu 1. und 2.:
XXX
Prozessbevollmächtigter zu 3.:
XXX
Prozessbevollmächtigte zu 4.:
XXX
hat das Landgericht Hannover durch die Rechtspflegerin XXX am 16.08.2022 beschlossen:
Tenor
Tenor: Die auf Grund des vollstreckbaren Beschlusses des Oberlandesgerichts Celle vom 26.04.2022
(9 U 2/20)
von der Beklagten zu 4)
an die Kläger
zu erstattenden Kosten werden auf 3.560,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 03.05.2022 festgesetzt.
Gründe
GründeDie zu erstattenden Kosten wurden antragsgemäß auf 3.560,00 EUR festgesetzt.
Die Berechnung ist bereits zur Stellungnahme übersandt worden.
Eine Stellungnahme ist nicht eingegangen.
Hinweis:Entscheidungsform: Kostenfestsetzungsbeschluss Nr. 2
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