Texte intégral
LG Osnabrück — 2004-10-05 — 12 S 573/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-10-05
Aktenzeichen: 12 S 573/04
ECLI: ECLI:DE:LGOSNAB:2004:1005.12S573.04.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2004, 35094
verkuendung
In dem Rechtsstreit ...
hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück
am 05.10.2004
durch
den Vorsitzenden Richter am Landgericht Meckelnborg,
den Richter am Landgericht Holling und
die Richterin am Landgericht Müter
beschlossen :
Tenor
Tenor: Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Meppen vom 26.7.2004 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 1.102,16 EUR festgesetzt
Gründe
Gründe1Die Berufung war gem. § 522 Abs. 2 ZPO mit der sich aus §97 ZPO ergebenden Kostenfolge zurückzuweisen. Zur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss der Kammer vom 17.9.2004 Bezug genommen.
2Der Schriftsatz vom 4.10.2004 bietet keinen Anlass zu einer anderweitigen Würdigung der Sach- und Rechtslage.
Streitwertbeschluss
Streitwertbeschluss:Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 1.102,16 EUR festgesetzt.
unterschrift unterschrift_first
Meckelnborg
Holling
Müter
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