Texte intégral
OLG Celle — 2022-03-01 — 13 U 48/20 (Kart) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-03-01
Aktenzeichen: 13 U 48/20 (Kart)
ECLI: [keine Angabe]
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2022, 68499
verkuendung
In der Kartellsache
pp.
ergeht, nachdem die Klägerin die Klage gegen die Beklagte zu 2 insgesamt und die Klage gegen die Beklagte zu 1 teilweise zurückgenommen und den Rechtsstreit im Übrigen für erledigt erklärt hat, gemäß der außergerichtlichen Einigung der Parteien (Schriftsatz der Klägerin vom 18. Januar 2022) folgende Kostenentscheidung:
Tenor
Tenor: Von den Gerichtskosten erster Instanz haben die Klägerin 5/6 und die Beklagte zu 1 1/6 und von den Kosten des Berufungsverfahrens die Klägerin 3/4 und die Beklagte zu 1 1/4 zu tragen.
Die außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 15.200.000 € festgesetzt.
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