Texte intégral
OLG Celle — 2004-10-28 — 6 W 111/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-10-28
Aktenzeichen: 6 W 111/04
ECLI: ECLI:DE:OLGCE:2004:1028.6W111.04.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2004, 24660
verkuendung
Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle hat
auf die Beschwerde des Streithelfers vom 20. September 2004 gegen den Beschluss des
Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim vom 17. August 2004
sowie die Beschwerde vom selben Tage, die als sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung
der Berichtigung der Kostenentscheidung des Urteils vom 17. August 2004 in dem Beschluss
des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim vom 7. Oktober 2004
aufzufassen ist,
durch
den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht P. als Einzelrichter
am 28. Oktober 2004
beschlossen :
Tenor
Tenor: Die Beschwerde und die sofortige Beschwerde werden als unzulässig verworfen.
Der Streithelfer der Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens der sofortigen Beschwerde.
Wert des Verfahrens der sofortigen Beschwerde: 248,39 EUR
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter:
OLG Celle - 28.10.2004 - AZ: 6 W 110/04
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