Texte intégral
LG Oldenburg — 2012-07-06 — 17 O 808/12 — Versäumnisurteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-06
Aktenzeichen: 17 O 808/12
ECLI: ECLI:DE:LGOLDBG:2012:0706.17O808.12.0A
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Referenz: WKRS 2012, 21276
verkuendung
In dem Rechtsstreit
xxx
Klägerin
Prozessbevollmächtigte: xxx
gegen
xxx
Beklagte
Prozessbevollmächtigte: xxx
hat die 17. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg auf die mündliche Verhandlung vom 06. Juli 2012 durch die Richterin am Landgericht Hopp als Einzelrichterin
für Recht erkannt:
Tenor
Tenor: 1. 1.)Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.122,25 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten jährlich über dem Basiszinssatz seit dem 10.09.2011 zu zahlen.
2. 2.)Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin Inkassokosten der Fa. L. Inkasso KG, V., in Höhe von 755,80 € zu zahlen.
3. 3.)Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. 4.)Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
unterschrift unterschrift_first
Hopp
Hinweis:Verkündet am: 06. Juli 2012
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