Texte intégral
AG Oldenburg (Oldenburg) — 2009-11-13 — 5 C 5248/09 XXIII — Versäumnisurteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-13
Aktenzeichen: 5 C 5248/09 XXIII
ECLI: ECLI:DE:AGOLDBG:2009:1113.5C5248.09.XXIII.0A
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Referenz: WKRS 2009, 37351
verkuendung
In dem Rechtsstreit
...
hat das Amtsgericht Oldenburg
im schriftlichen Verfahren gem. § 128 ZPO
mit einer Erklärungsfrist bis zum 23.10.2009
durch
den Richter am Amtsgericht ...
für Recht erkannt:
Tenor
Tenor: 1. 1.)Es wird festgestellt, dass die Klägerin gegenüber der Beklagten aus den Darlehen mit den Nummern ......... über ........... EUR und Nr. .................. über ................EUR nichts schuldet.
2. 2.)Die Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin von den Anwaltskosten ihrer Prozessbevollmächtigten ....................... in Höhe von ............... EUR freizustellen (1).
3. 3.)Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. 4.)Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
unterschrift unterschrift_first
... Richter am Amtsgericht
anmerkungen
(1) Red. Anm.:
"1.) Es wird festgestellt, dass die Klägerin gegenüber der Beklagten aus den Darlehen mit den Nummern .................. über ....................EUR und Nr. ...................... über ..........................EUR nichts schuldet.
2.) Die Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin von den Anwaltskosten ihrer Prozessbevollmächtigten ............................ in Höhe von .................. EUR freizustellen."
korrigiert durch
"1.) Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Forderung ihrer Prozessbevollmächtigten .............................. in Höhe von ............... EUR freizustellen."
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Hinweis:Korrigiert durch
AG Oldenburg - 17.12.2009 - AZ: 5 C 5248/09 (XXIII)
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