Texte intégral
Anwaltsgerichtshof Hamm — 1 AGH 2/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-11-18
Aktenzeichen: 1 AGH 2/22
ECLI: ECLI:DE::2022:1118.1AGH2.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
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Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger unter Aufhebung ihres Bescheides vom 30.12.2021 als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) für seine Tätigkeit für das Bistum A zuzulassen.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beigeladenen.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
- Der Streitwert wird auf 25.000,00 € festgesetzt.