Texte intégral
Amtsgericht Aachen — 102 C 169/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-11
Aktenzeichen: 102 C 169/14
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2015:0611.102C169.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin restliche Mietwagenkosten in Höhe von 941,24 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz per anno hieraus seit dem 30.09.2014 nebst weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 124 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Mots-clés
rental-car costsinterestpre-litigation legal feescost allocationprovisional enforceability