Texte intégral
Amtsgericht Aachen — 105 C 44/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-30
Aktenzeichen: 105 C 44/17
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2017:1030.105C44.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Kläger nicht verpflichtet sind, aufgrund der Modernisierungsmieterhöhungserklärung der Beklagten vom 04.09.2014 mit Wirkung ab dem 01.12.2014 eine um 103,06 € (von 422,15 € auf 525,21 €) erhöhte monatliche Grundmiete an die Beklagte zu leisten.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu leisten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten
Mots-clés
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