Texte intégral
Amtsgericht Eschweiler — 26 C 93/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-14
Aktenzeichen: 26 C 93/05
ECLI: ECLI:DE:AGAC2:2005:0714.26C93.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 26
Normen: §§ 535, 312, 355, 307 Abs. 1 BGB
Leitsätze
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Gewinnt ein Kunde ein Probeabonnement im Rahmen einer Veranstaltung vor einem Einkaufscenter und wird ihm dann ein Vertrag zur Unterschrift bei Einlösung des Probetrainings zur Unterschrift vorgelegt, so kann er diesen Vertrag auch nach Ablauf der Probezeit widerrufen, wenn er über sein Widerrufsrecht nicht belehrt wurde.
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Zur Unwirksamkeit einer Gesamtfälligkeitsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fitnessstudios.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die beklagte Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Mots-clés
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