Texte intégral
Amtsgericht Eschweiler — 21 C 193/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-18
Aktenzeichen: 21 C 193/15
ECLI: ECLI:DE:AGAC2:2016:0318.21C193.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.545,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 24.09.2015 zu zahlen sowie den Kläger von außergerichtlichen Kosten des Rechtsanwalts L, Qstr. 0, 00000 O, in Höhe von 334,75 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 30 % und den Beklagten als Gesamtschuldner zu 70 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
Der Kläger beantragt,
Die zulässige Klage ist überwiegend begründet.
Mots-clés
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