Texte intégral
Amtsgericht Eschweiler — 61 M 726/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-11-26
Aktenzeichen: 61 M 726/20
ECLI: ECLI:DE:AGAC2:2020:1126.61M726.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 61
Tenor
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Die Erinnerung der Gläubigerin vom 06.04.2020 gegen den Ansatz der Gebühr nach Ziffer 208 KV zu § 9 GVKostG durch den Erinnerungsgegner in der Kostenrechnung vom 02.04.2020 wird zurückgewiesen.
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Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Auslagen werden nicht erstattet.
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Die Beschwerde wird zugelassen.