Texte intégral
Amtsgericht Eschweiler — 15 F 80/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-05-08
Aktenzeichen: 15 F 80/23
ECLI: ECLI:DE:AGAC2:2024:0508.15F80.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: § 1602 BGB; § 94 I a SGB XII; § 43 II 1 SGB XII
Leitsätze
Leistungen der Grundsicherung sind bedarfsdeckend
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin nicht verpflichtet ist, an die Antragsgegnerin Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des Mindestunterhalts ab Juli 2023 zu zahlen.
Der Widerantrag wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet.