Texte intégral
Amtsgericht Kerpen — 102 C 297/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-10
Aktenzeichen: 102 C 297/16
ECLI: ECLI:DE:AGBM3:2017:0410.102C297.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 102
Normen: BGB § 314; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 624 S. 2
Leitsätze
Die Frist der ordentlichen Kündigung eines Internet-Forennutzungsvertrags beträgt in entsprechender Anwendung von § 624 S. 2 BGB sechs Monate.
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt,
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dem Kläger seinen im "l.de" registrierten Account mit dem Nicknamen "U" und der dahinterstehenden E-Mail-Adresse U@g.....de vollumfänglich wieder freizuschalten und dem Kläger mit dem vorstehenden Nicknamen wieder sämtliche Rechte, insbesondere das Senden und Empfangen von persönlichen Nachrichten möglich zu machen;
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an den Kläger außergerichtliche Kosten in Höhe von 179,27 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.09.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1000,00 EUR.
Mots-clés
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