Texte intégral
Amtsgericht Kerpen — 151 F 63/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-05-04
Aktenzeichen: 151 F 63/21
ECLI: ECLI:DE:AGBM3:2022:0504.151F63.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiensachen
Tenor
- Die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des Amtsgerichts J. vom
00.00.0000, Az. N01, wird für unzulässig erklärt.
- Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die vollstreckbare Ausfertigung
des unter Nr. 1 genannten Vollstreckungstitels an den Antragsteller
herauszugeben.
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Der Widerantrag wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.