Texte intégral
Amtsgericht Kerpen — 151 F 124/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-12-22
Aktenzeichen: 151 F 124/22
ECLI: ECLI:DE:AGBM3:2023:1222.151F124.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiensachen
Tenor
Den Eltern wird die elterliche Sorge für
W., geb. am 00.00.0000 und
N., geb. am 00.00.0000
betreffend die Teilbereiche
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Umgang der Kinder mit der Kindesmutter,
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Aufenthaltsbestimmung im Zusammenhang mit dem Umgang der Kinder mit der Kindesmutter, sowie
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Gesundheitsfürsorge im Zusammenhang mit dem Umgang der Kinder mit der Kindesmutter
entzogen und insoweit Ergänzungspflegschaft angeordnet.
Zum Ergänzungspfleger wird das Jugendamt E., K.-straße, E. bestellt.
Die Kindeseltern tragen die Gerichtskosten zu je 1/2. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Verfahrenswert: 4.000,00 EUR (§§ 41, 45 FamGKG).