Texte intégral
Amtsgericht Bonn — 110 C 165/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-15
Aktenzeichen: 110 C 165/14
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2015:0415.110C165.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 110. Zivilabteilung
Normen: BGB §§ 242, ZPO § 138 Abs. 2
Leitsätze
Der Ausübung des Widerrufsrechts bei einer Immobilienfinanzierung nach 5 1/2 Jahren steht der Einwand der Verwirkung entgegen.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Mots-clés
withdrawal rightreal-estate financingforfeiturelimitation of rights