Texte intégral
Amtsgericht Bonn — 211 C 25/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-12-13
Aktenzeichen: 211 C 25/21
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2021:1213.211C25.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 211
Tenor
In dem Rechtsstreit
pp
hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 24.11.2021
für Recht erkannt:
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Der Beschluss unter Tagesordnungspunkt 10 über die Beauftragung der Fa. I.H. S mit Arbeiten zur Dachsanierung, gefasst auf der Eigentümerversammlung vom 08.06.2021 der Wohnungseigentümergemeinschaft S-straße #-## H D-str. ##-##, ##### C, wird für ungültig erklärt.
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Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
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Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.