Texte intégral
Amtsgericht Bonn — 19 HRB 27643 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-11-21
Aktenzeichen: 19 HRB 27643
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2024:1121.19HRB27643.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19 HRB
Normen: §§7,23,26,27 Fam FG,§12HGB,§§23,43 HRV,§§5,5aDoNot, §6 DSVG
Leitsätze
Der Geschäftsführer ist verpflichtet, dem Registergericht seine Wohnanschrift mitzuteilen. Eine Veröffentlichung ist nicht erforderlich.
Tenor
In der Handelsregistersache
pp
hat das Amtsgericht Bonn
am 21.11.2024
beschlossen:
Der nicht datierten Beschwerde der Beteiligten, hier eingegangen am 11.11.2024, gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 14.10.2024 wird nicht abgeholfen.
Die Beschwerde wird dem Oberlandesgericht Köln zur Entscheidung vorgelegt.