Texte intégral
Amtsgericht Borken — 12 C 164/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-21
Aktenzeichen: 12 C 164/08
ECLI: ECLI:DE:AGBOR1:2010:0121.12C164.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.187,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.04.2007 zu zahlen, abzüglich am 24.07.2009 gezahlter 624,75 €.
Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 624,75 € erledigt hat.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 75 % und der Kläger zu 25 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Mots-clés
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