Texte intégral
Amtsgericht Düsseldorf — 41 C 19640/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-09
Aktenzeichen: 41 C 19640/02
ECLI: ECLI:DE:AGD:2004:0709.41C19640.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 16. April 2004
durch die Richterin am Amtsgericht X
für R e c h t erkannt:
Soweit der Rechtsstreit nicht teilweise übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist, wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin Euro 674,99 nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz aus Euro 4.263,57 vom 13.05.02 bis zum 27.06.02, aus Euro 973,41 vom 28.06.02 bis zum 01.12.03 und aus Euro 674,99 seit dem 02.12.03 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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