Texte intégral
Amtsgericht Düsseldorf — 42 C 9779/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-25
Aktenzeichen: 42 C 9779/08
ECLI: ECLI:DE:AGD:2009:0625.42C9779.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 ZPO, in welchem der
- Juni 2009 dem Schluss der mündlichen Verhandlung entsprochen hat
durch den Richter am Amtsgericht X
für R e c h t erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.088,89 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12. September 2006 nebst vorgerichtlicher Anwaltsgebühren in Höhe von 229,30 Euro zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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