Amtsgericht Düsseldorf — 54 C 173/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-04-09
Aktenzeichen: 54 C 173/19
ECLI: ECLI:DE:AGD:2020:0409.54C173.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 54
Tenor
In dem Rechtsstreit
des Herrn T, F-Straße, Bochum,
Klägers,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O, C-Straße, Bochum,
gegen
die B2 Airlines, vertr.d. C2, c/o T2 GmbH, C, Hannover,
Beklagte,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P, B-Allee, Hannover,
hat das Amtsgericht Düsseldorf
im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlun am 09.04.2020
durch die Richterin B
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.03.2019 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 48,73 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.04.2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.