Texte intégral
Amtsgericht Düsseldorf — 660 M 303/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-03-06
Aktenzeichen: 660 M 303/22
ECLI: ECLI:DE:AGD:2022:0306.660M303.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 660
Tenor
In der Zwangsvollstreckungssache
der T,
Gläubigerin,
gegen
Herrn N,
Schuldner,
Gerichtsvollzieherin U,
Gerichtsvollzieherin
wird die Erinnerung der T vom 25.02.2022 gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers, ohne einen gem. §130d ZPO eingereichten Vollstreckungsauftrag zu vollstrecken, kostenpflichtig zurückgewiesen.